Einigung auf Spionagereform

Sonderbevollmächtigter soll künftig Geheimdienste kontrollieren

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Berlin. Union und SPD haben sich auf Eckpunkte einer Geheimdienstreform geeinigt. Zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle solle ein Arbeitsstab mit einem ständigen Bevollmächtigten eingesetzt werden, erklärte der Vizevorsitzende des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Clemens Binninger (CDU), am Freitag in Berlin. Der Geheimdienst-Beauftragte werde Akten einsehen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) befragen können.

Nach der Neuregelung wäre auch das Abhören von Telefonen, das Mitlesen von E-Mails oder das Ausspähen von Computern nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Das teilte der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka (SPD) mit. Eine Telekommunikationsüberwachung soll demnach nur noch bei Terrorismusverdacht, organisierter Kriminalität und der Umgehung von Rüstungsembargos möglich sein.

Anlass der Reform sind Aktivitäten des BND. Er hat dem US-Dienst NSA unter anderem geholfen, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Agenturen/nd

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