Die Ahnungslosen

Rechnungshof prüfte Vorgänge rund um die Verschiebungen des BER-Eröffnungstermins

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Offenkundig haben Klaus Wowereit und andere Aufsichtsratsmitglieder der Flughafengesellschaft viel falsch gemacht. In Haftung genommen werden können sie dafür aber wahrscheinlich nicht.

Der Eröffnungstermin 3. Juni 2012 konnte nicht gehalten werden. Auch am 17. März 2013 ging der neue Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld nicht in Betrieb und bekanntlich auch nicht im Oktober 2013. Nach Gründen für die immer wieder und bis heute allesamt geplatzten Versprechungen muss nicht lange gesucht werden.

Es gab eine »Fülle von Fehlverhalten« auf allen Ebenen: Bauingenieure, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. Doch nicht jedes falsche Verhalten sei juristisch relevant, betont Rainer Bretschneider, Flughafenkoordinator in der Potsdamer Staatskanzlei.

Die Gesellschafter des Großflughafens - das sind der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg - haben entschieden, den Aufsichtsrat für Versäumnisse nicht in Haftung zu nehmen. Sie haben sich dabei von Hinweisen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei leiten lassen, erläutert Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela T...


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