Magen-Darm-Virus kann Reisemangel sein

Reiserecht

Wer sich im Urlaub mit einer Margen-Darm-Krankheit ansteckt, weil das Hotel nicht vor den unhygienischen Zustände vor Ort gewarnt hat, der kann die ungenutzten Urlaubstage erstattet und ein Schmerzensgeld bekommen.

So urteilte das Landgericht Köln (Az. 2 O 56/15), wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet. Im verhandelten Fall buchte eine Familie einen Badeurlaub in einem Fünf-Sterne-Hotel in der Türkei. Das Hotel verfügt über einen eigenen, bewachten Sandstrand. Die örtliche Kläranlage hatte allerdings einen Defekt, und so wurde ungeklärtes Abwasser unweit des Strandes ins Meer geleitet.

Viele Hotelgäste - darunter auch die vierköpfige Familie - fingen sich daraufhin beim Baden eine Magen-Darm-Infektion ein. Für die Familie waren die restlichen Urlaubstage wegen der Erkrankung vollkommen wertlos. Sie wollte vom Veranstalter daraufhin die restlichen, unnützen Tage erstattet bekommen und verlangte Sc...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.