Falsche Angaben - keine Leistung
Versicherungsbetrug
Eine Versicherung muss bei einem Schaden nicht zahlen, wenn der Versicherte mit Falschangaben aufwartet.
Macht ein Versicherter im Schadensfall falsche Angaben bei seiner Versicherung, kann der Leistungsanspruch erlöschen. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 9/15) erklärte die Ansprüche gegen eine Versicherung für unwirksam.
Laut telefonischer Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) wollte ein Mann seine Versicherung nach einem Diebstahl in Anspruch nehmen. Angeblich entwendeten Goldschmuck habe er in der...
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