Maximal 15 Prozent mehr Miete in drei Jahren
Fragen & Antworten: BGH billigte Kappungsgrenze in Berlin
Bei Mieten schlagen viele Eigentümer kräftig drauf. Wie stark sie erhöhen dürfen, hängt von der Stadt ab. Die Berliner Regelung landete jetzt beim BGH. Über das Urteil können Mieter sich freuen.
Mieterhöhung - mehr als eine Million davon landen nach Schätzungen des Mieterbunds jedes Jahr in deutschen Briefkästen. Viele Mieter treffen sie völlig unerwartet. Und nicht alle sind legitim. Der Bundesgerichtshof stärkte mit seinem Urteil vom 4. November 2015 (Az. VIII ZR 217/14) die Rechte von Mietern in Ballungsräumen - und die der betroffenen Städte.
Wie sind Mieterhöhungen geregelt?
Vermieter dürfen die Miete für ihre Wohnungen nicht unbegrenzt erhöhen. Bundesweit gelten sogenannte Kappungsgrenzen. Das heißt in der Regel, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent steigen dürfen.
Warum ist das nötig?
Damit soll verhindert werden, dass günstige Wohnungen auf einen Schlag deutlich teurer werden. Das wäre zum Beispiel bei einem Vermieterwechsel denkbar oder wenn die Mietpreisbindung für eine Sozialwohnung ausläuft. »Vertragstreue Mieter sollen davor geschützt werden, dass sie sich die Wohnung wegen der steigenden M...
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