Organisierte Beihilfe zum Suizid verboten
Sterbehilfe
Der Bundestag hat der organisierten Sterbehilfe einen Riegel vorgeschoben. Am 6. November 2015 stimmten im Parlament 360 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt (nd berichtete).
Die Neuregelung soll Sterbehilfe-Organisationen wie dem Verein Sterbehilfe Deutschland des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch die Grundlage entziehen.
Das neue Gesetz schützt schwer kranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorz...
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