Kein Pflegebedürftiger soll schlechter gestellt werden

Fragen & Antworten zur zweiten Stufe der Pflegereform

Der Bundestag verabschiedete am 11. November 2015 die zweite Stufe der Pflegereform. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz - so der offizielle Titel - wird Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Bisher wurden fast ausschließlich körperliche Gebrechen der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Nun rücken auch Alltagskompetenz und kognitive Fähigkeiten ins Blickfeld. Damit wird die soziale und psychische Situation gleichwertig berücksichtigt. Bis zu 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind heute an Demenz erkrankt. Bis 2050 könnte sich die Zahl verdoppeln. Von daher mussten die Pflegebedürftigkeit neu definiert und Leistung für Patienten und betreuende Angehörige neu bemessen werden.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Da die Umstellung Zeit in Anspruch nimmt, wird das neue Begutachtungsverfahren erst 2017 starten.

Was hat es mit den neuen fünf Pflegegraden auf sich?

Die bisherigen Pflegestufen I bis III werden durch die Pflegegrade I bis V ersetzt, um die Bewertung von Pflegebedürftigkeit besser auf den Einzelfall zuschneiden zu können. Das Hauptkriterium für die Gutachter des Med...


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