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Grüne klagen gegen Schäubles Arroganz

Umstrittener Grexit-Vorstoß des Finanzministers gegen SYRIZA-Regierung: Wurden Rechte des Bundestags verletzt? Fraktion geht gegen Regierung in Karlsruhe vor

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Hat Wolfgang Schäuble im Sommer mit seinem Vorstoß, Griechenland gegebenfalls für eine gewisse Zeit aus dem Euro zu drängen, die Rechte des Bundestags verletzt? Ja, meinen Abgeordnete der Grünen – und haben nun in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Damit wird das politisch hoch umstrittene Vorgehen des Bundesfinanzministers in den Verhandlungen mit der SYRIZA-geführten Regierung über ein neues Kreditprogramm ein verfassungsrechtliches Nachspiel haben.

Der von der Opposition hierzulande und der Regierung in Athen als Erpressung kritisierte Vorschlag unmittelbar vor dem Euro-Gipfel Mitte Juli sorgte praktisch dafür, dass sich Premier Alexis Tsipras zwischen einem Ausscheiden aus dem Euro mit unabsehbaren sozialen und ökonomischen Folgen oder aber der Annahme des mit umstrittenen Gläubiger-Auflagen versehenen dritten Kreditprogramms entscheiden musste. Schäubles Vorstoß hatte ein breites Echo der Kritik hervorgerufen, dem CDU-Politiker war unter anderem vorgeworfen worden, gegen die europäische Idee zu agieren, um Interessen gegen andere Länder durchzusetzen.

Die Bundesregierung habe damit den »Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt«, heißt es in der Klageschrift, indem sie es unterlassen hat, das Parlament vor den entsprechenden Treffen der Eurogruppe und der Euro-Staatschefs im Juli »umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden der Hellenischen Republik aus dem Euro-Währungsgebiet zu unterrichten«.

Dabei geht es insbesondere um ein auf den 10. Juli 2015 datiertes Papier des Bundesministeriums der Finanzen, das für erhebliche Schlagzeilen sorgte. Das Non-Paper enthielt den Vorstoß von Schäuble, Griechenland mit einem Grexit auf Zeit aus dem Euro zu drängen, und war an andere Finanzminister der Eurozone weitergegeben worden. »Diese Vorgänge – die gerade auch vor dem Hintergrund der Regierungskrise und des Referendums in Griechenland einer politischen Dramatik nicht entbehrten – musste der Deutsche Bundestag gleichsam als Außenstehender beobachten«, so die von den Rechtsanwälten Andreas von Arnauld und Ulrich Hufeld formulierte Klageschrift. »Der Bundestag wurde so um die Möglichkeit gebracht, in dieser integrations-politisch bedeutsamen Grundsatzfrage mit erheblicher Relevanz auch für den deutschen Staatshaushalt seine Integrationsverantwortung wahrzunehmen.«

Die von den Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin und Sven-Christian Kindler initiierte Klage sei »ein wichtiges Signal an unsere europäischen Partner«, sagte der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold. Seine Partei lasse »das nicht auf sich beruhen«, sondern nutze »alle politischen und rechtlichen Mittel, um Deutschland auf tatsächlich europäischem Kurs zu halten«. Sarrazin erklärte, »Schäuble und sein Bundesfinanzministerium haben das Parlament tagelang an der Nase herumgeführt«. Und das »in einer akuten Krisensituation, in der es um nicht weniger als um die Zukunft des Euro und Europas ging«, so der Abgeordnete. »Der arrogante Umgang des Bundesfinanzministers gegenüber dem Parlament ist nicht nur ein Ärgernis, sondern aus grundlegenden demokratischen Gründen nicht hinnehmbar.«

Bereits 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung den Bundestag in EU-Angelegenheiten nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle drängen darf. Aufgabe des Parlaments sei auch die Mitwirkung an der Positionsbestimmung der Regierung auf europäischer Ebene. Einflussnahme durch öffentliche und parlamentarische Debatten müsse daher möglich sein – eine bloß nachträgliche Information über bereits getroffene Entscheidungen sei nicht ausreichend. vk

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