Was darf ein Rechnungshof kontrollieren?
In Sachsen-Anhalt streiten Prüfer und Landesregierung
Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht sieht sich für den Streit zwischen Rechnungshof und SPD/CDU-Landesregierung um Prüfrechte nicht zuständig. Meinungsverschiedenheiten darüber, was und in welchem Umfang geprüft werden dürfe, müssten vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, entschied das Gericht in Dessau-Roßlau. Es handele sich nicht um verfassungsrechtliche Streitigkeiten. Die Prüfer hatten sich die Verwendung von Geldern für Krankenhäuser im Land genauer anschauen wollen. Das Sozialministerium verweigerte ihnen den Einblick in die Unterla...
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