Ex-Lottochef unterliegt erneut vor Gericht

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Koblenz. Die Verurteilung des Ex-Geschäftsführers von Lotto Rheinland-Pfalz wegen Betruges ist rechtskräftig. Hans-Peter Schösslers Revision scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Sie sei unbegründet, teilte das OLG am Mittwoch mit. Das Amtsgericht Koblenz hatte den 67-Jährigen zu einer Haft von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Schössler legte Berufung ein, doch das Landgericht Koblenz wies sie zurück. Nun sah auch das OLG als dritte Instanz die Vorwürfe als bestätigt an. Es ging um zwei von Tippern nicht abgeholte Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009, die von Lotto Rheinland-Pfalz nicht wie vorgeschrieben an den Deutschen Lotto- und Totoblock gemeldet wurden. Die Verteidiger hatten vergebens einen Freispruch gefordert. dpa/nd

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