Weit weg für Ermittlung der Wahrheit
Nach dem Ruandaprozess in Deutschland kritisieren Anwälte Völkermordverfahren vor deutschen Gerichten
Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen im Ausland dürften in Deutschland nur geführt werden, wenn eine Aufklärung möglich ist. Das folgern Juristen aus dem unbefriedigenden Ruanda-Urteil.
Über zehn Jahre nach Inkrafttreten des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs ging Ende September das erste - und bislang einzige - darauf gestützte Strafverfahren zu Ende. Zwei Männer aus Ruanda, die seit den 80er Jahren in der Bundesrepublik leben, wurden vom Oberlandesgericht Stuttgart als »Rädelsführer« der im Osten Kongos operierenden Terrormiliz FDLR (»Demokratische Befreiungskräfte von Rwanda«) zu Haftstrafen zwischen acht und 13 Jahren verurteilt. Einer der beiden zudem als langjähriger FDLR-Chef wegen »Beihilfe« zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Kongo. Damit ging nach über vier Jahren der längste Prozess in der Geschichte Baden-Württembergs zu Ende.
Das Urteil ist umstritten, wie der gesamte Prozess. Selbst der Vorsitzende Richter hatte bei der Urteilsbegründung seiner Unzufriedenheit mit dem pointierten Satz Ausdruck verliehen: »So geht es nicht!« Ein solches Mammutverfahren sei mit den Mitteln der...
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