Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Gericht weist Eilantrag gegen Werbung ab

Berlin. Der britische Staubsaugerhersteller Dyson ist im Rechtsstreit um Verbrauchertäuschung mit dem Konkurrenten BSH Hausgeräte zunächst gescheitert. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf Einstweilige Verfügung am Dienstag »wegen fehlender Dringlichkeit« zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Dyson wollte BSH untersagen lassen, für zwei Staubsaugermodelle der Marken Siemens und Bosch mi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993191.gericht-weist-eilantrag-gegen-werbung-ab.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.