KZ-Sanitäter aus Auschwitz soll vor Gericht

Gutachten: Der 95-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern ist eingeschränkt verhandlungsfähig

Ein 95-Jähriger, der als SS-Mann in Auschwitz war, soll wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Er ist jetzt - im Widerspruch zu einem ersten Gutachten - für verhandlungsfähig erklärt worden.

Als der 94-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning im Juli vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300 000 Menschen im KZ Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt worden war, hieß es: Wenn auch Verteidigung und Nebenkläger Revision eingelegt haben - dieses dürfte wohl der letzte Prozess gegen einen der Schergen im Todeslager gewesen sein. Mitnichten. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird sich ein weiterer ehemaliger SS-Mann vor Gericht verantworten müssen: ein 95-Jähriger aus der Region Neubrandenburg, der in Auschwitz tätig war.

Beihilfe zum Mord in fast 3700 Fällen legt ihm die Staatsanwaltschaft Schwerin zur Last. Zu dieser Zahl gelangt die Behörde aufgrund von Ermittlungen, die besagen: Der SS-Unterscharführer war vom 15. August bis zum 14. September 1944 in Auschwitz als Sanitäter im Dienst, und in dieser Zeitspanne haben die Vernichtungskommandos mindestens 3681 Menschen in den Gaskammern umgebracht. Das ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -