Erben werden entschädigt

Streit um Stillleben

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Im Streit um ein barockes Stillleben des Malers Abraham Mignon will Düsseldorf den Erben der einstigen jüdischen Besitzer einen finanziellen Ausgleich zahlen. Die Stadt werde der Empfehlung der sogenannten Limbach-Kommission folgen, die die Zahlung von 200 000 Euro an eine Erbengemeinschaft vorschlägt, sagte der Düsseldorfer Kulturdezernent Hans-Georg Lohe. Das Stillleben »Fruchtkorb an einer Eiche« (um 1670) ist eine Leihgabe der Stadt an das Museum Kunst Palast in Düsseldorf. Es war 1935 versteigert und später von der Stadt erworben worden. Weil die Geschichte der Versteigerung aber nicht mehr aufklärbar sei, vermöge die Kommission die von den Erben geforderte Restitution nicht zu empfehlen, hieß es in der Erklärung der Limbach-Kommission. Die Kommission vermittelt auf Wunsch zwischen Sammlungen und möglichen früheren Eigentümern. Ihre Entscheidungen gelten zwar nur als Empfehlungen, werden von den deutschen Museen aber umgesetzt. dpa/nd

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