Verfahren zu NPD-Verbot beginnt im März 2016

Bundesverfassungsgericht prüft Verbot an drei Tagen öffentlich / Linksparteichef Riexinger warnt vor zu hohen Erwartungen

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Die Bundesländer haben im NPD-Verbotsverfahren eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht setzte für März eine mehrtägige mündliche Verhandlung fest. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe ohne Angaben von Gründen mit.

Linksparteichef Bernd Riexinger begrüßte das Verbotsverfahren, warnte jedoch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter vor zu hohen Erwartungen.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte die Aufnahme des Verfahrens »sehr«: Seit langem fordere man ein Verbot dieser rechtsextremen Partei, man sei daher den Ländern für ihr Engagement sehr dankbar, belastbares Material zur NPD zusammengetragen zu haben. Der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, erklärte, in den vergangenen Monaten sei zu beobachten gewesen, wie die NPD die Stimmung gegen Asylbewerber aufheize und die Verunsicherung der Bürger durch die hohen Flüchtlingszahlen auf üble Weise für ihre Zwecke missbrauche: »Ein Verbot der NPD wäre im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein sehr wichtiger Schritt und ein bedeutsamer Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie«, so Schuster.

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer.

Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen. 2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. (Az.: 2 BvB 1/13)

Hohe Hürden für ein Parteienverbot

Im Jahr 2003 scheiterte ein erster Versuch, die NPD verbieten zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht sah den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, da die rechtsextreme Partei auch in der Führungsebene erheblich von verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Agenturen/nd

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