Wenn der Insolvenzverwalter zugreift

Direktversicherung und Risikolebensversicherung

  • Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Bei Insolvenz wird zwischen dem eigentlichen Insolvenzverfahren und der anschließenden mehrjährigen Wohlverhaltensphase unterschieden. Was ist, wenn Versicherungsleistungen aus privater und betrieblicher Altersversorgung (bAV), aber auch aus einer Risikolebensversicherung, in beiden Phasen zur Auszahlung kommen.

Der Insolvenzverwalter wird diese Versicherungsleistungen regelmäßig einziehen und gegebenenfalls nachträglich an die Gläubiger verteilen - und dies ganz entgegen der landläufigen Verkäuferwerbung mit der angeblichen Insolvenzfestigkeit solcher Verträge.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2014 (Az. IX ZB 69/12) entschieden, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar ist. Damit kann jeder Gläubiger bereits vor Insolvenzeröffnung eine gesicherte Rechtsposition an künftigen Versicherungsleistungen erlangen.

Dies ist die Ausnahme von der Regel, wonach das Pfandrecht erst mit Begründung der voraus gepfändeten Forderung entsteht und der Gläub...


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