Streik kein Argument: Chef darf Urlaub nicht zurücknehmen

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Hat der Arbeitgeber Urlaub genehmigt, kann er ihn wegen eines anstehenden Streiks in der Firma nicht zurücknehmen. Darauf weist Michael Eckert hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Wer sich extra für Streik freinehmen will, etwa, damit er hingehen kann und trotzdem das volle Gehalt erhält, hat jedoch häufig schlechte Karten. Den Urlaub muss der Arbeitgeber genehmigen. Wenn er weiß, dass ein Streik ansteht, wird er den verbleibenden Mitarbeitern naheliegenderweise in der Regel keine freien Tage gewähren.

Kein Schadenersatz für verweigerte Beförderung

Eine Beamtin ist in ihrem Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern um ihre »schuldhaft« verweigerte Beförderung zur Direktorin der Spielbank Garmisch-Partenkirchen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 12. November 2015 (Az. 1 U 1635/15) ihre Berufung gegen das Ersturteil verworfen.

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