Brian geht nach Karlsruhe
Monty-Python-Filmfigur wird wohl bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen
Dürfen gläubige Christen der Mehrheit mit Hilfe des Staates aufzwingen, am Karfreitag traurig und passiv zu sein? Die Initiative »Religionsfrei im Revier« will die Frage grundsätzlich geklärt sehen.
Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz schützt die sogenannten stillen Feiertage. So verbietet es am Karfreitag unter anderem »die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind«. Und zwar »bis zum nächsten Tag 6 Uhr«. Tanzen ist in NRW schon ab 18 Uhr des Vorabends (Gründonnerstag) untersagt.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Martin Budich, Aktivist des säkularen Bündnisses »Religionsfrei im Revier«, ließ es drauf ankommen. Am Montag stand er deswegen als Betroffener, gleichsam Angeklagter, in einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Bochum.
Amtsrichterin Bürschen bestätigte im Grundsatz einen Bußgeldbescheid der Stadt Bochum, dem Budich widersprochen hatte. Die Juristin senkte die Bußsumme aber um zwei Drittel auf 100 Euro. Hinzu kommen die Gerichts- und Anwaltskosten. Doch Budich (»Von Beruf bin ich Bürgerrechler«) w...
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