Streit mit dem Vorstand muss nicht sein

Rechnungen in Kleingartenvereinen

  • Marion Baatz und Jürgen Naumann, Rechtsanwälte
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

In den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Kleingartenvereinen und dem Vorstand bezüglich zugestellter Rechnungen.

Oft sind die gegensätzlichen Auffassungen so fundamental, dass weder durch den Schlichtungsverantwortlichen des Vorstandes eines Vereines noch durch andere Verantwortliche eine Klärung herbeigeführt werden kann, sondern sodann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden muss.

In vielen Fällen wäre es sinnvoll, wenn vor der Erhebung einer Klage die Parteien sich die Dokumente des Kleingartenvereins durchlesen würden und oft wäre ein Streit auch vermeidbar, wenn der eigene Kleingartenvorstand sich an diese verbindlichen Grundsatzdokumente halten würde.

Insbesondere bei der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung ist in Betracht zu ziehen, dass die angerufenen Gerichte hohe Anforderungen an die erstellten Rechnungen und deren Inhalt stellen, das heißt: Diese müssen klar und deutlich den Adressaten erkennen lassen, den Grund für die Rechnungslegung, besser die Grundlage, und dann müssen die jeweiligen Positionen so...


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