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Mietminderung gerechtfertigt

Mietrecht: Schimmelbefall

Beseitigt der Vermieter einen angezeigten Schimmelbefall in der Wohnung nicht, so ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Der Vermieter darf dem Mieter dann nicht wegen ausbleibender Zahlungen kündigen, urteile das Amtsgericht Köln (Az. 212 C 86/13).Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, stellte ein Mieter in seiner Wohnung einen Schimmelbefall an den Wänden in der Nähe der Terrassentür fest. Er verlangte daraufhin von seinem Vermieter, den Schimmel zu entfernen. Es tat sic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/994733.mietminderung-gerechtfertigt.html

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