Schlappe für Berliner NPD

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein NPD-Aktivist verschickte als »Heimführungsbeauftragter« einen Drohbrief an die linke Bundestagsabgeordnete Azize Tank. Diese setzte sich zur Wehr und klagte.

Am Montagnachmittag verkündete der Richter des Schöneberger Kammergerichts die Entscheidung: Jan Sturm, der »Heimführungsbeauftragte« der Berliner NPD, darf die fremdenfeindlichen Äußerungen gegenüber der linken Bundestagsabgeordneten Azize Tank nicht wiederholen, ein im Internet veröffentlichter Schmähbrief an die Politikerin darf zudem nicht weiterverbreitet werden. Auch die Kosten für das langwierige Verfahren muss der Neuköllner NPD-Aktivist tragen. »Ich bin froh über diese wichtige Entscheidung, die hoffentlich dazu beitragen wird, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund gegen rassistische Diskriminierungen zu stärken«, sagte die aus der Türkei stammende Azize Tank nach Ende der Verhandlung.

Sturm hatte vor der letzten Bundestagswahl an die Privatadressen mehrerer Kandidaten mit ausländischen Wurzeln Drohbriefe verschickt. In diesen forderte der langjährige NPD-Aktivist die Politiker auf, »freiwillig auszuwandern«, um nicht »transportiert« werden zu müssen. Sturm unterschrieb als »Heimführungsbeauftragter« der Berliner NPD. Tank, welche auch einen Brief erhalten hatte, fühlte sich bedroht und klagte wegen Verletzung ihrer allgemeinen Persönlichkeitsrechte.

Es folgte ein langer Weg durch die juristischen Instanzen. Das Landgericht gab anfangs Tank recht und erklärte, sie habe einen Unterlassungsanspruch. Sturm ging in Berufung, das höher gestellte Kammergericht hob den Beschluss des Landgerichtes zum Teil auf. Es handele sich nicht um eine »unwahre Tatsachenbehauptung«, sondern um eine »zulässige Meinungsäußerung«, die Tank in ihrer Funktion als damalige Kandidatin als »überspitzte Kritik« hinzunehmen habe, erklärte das Gericht.

Die LINKE-Politikerin widersprach und reichte Verfassungsbeschwerde ein. Das Landesverfassungsgericht gab Tank recht und hob wiederum das Urteil des Kammergerichts auf: Der Brief der NPD sei eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Bundestagsabgeordneten. »Man darf in diesem Land die dümmsten Sachen vertreten«, meinte der Richter. Briefe direkt an Personen zu schicken und sie zu bedrohen, überschreite aber eine Grenze. Der Fall musste erneut verhandelt werden.

Gegen Sturm läuft aufgrund des Briefes ein weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung. Nach einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde wird sich nach Angaben von Tanks Anwalt Hans-Eberhard Schultz der zuständige UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung damit befassen. »Hier müssen wir weiter kämpfen, damit endlich ein Ermittlungsverfahren gegen den ›Heimführungsbeauftragten‹ wegen Volksverhetzung durchgeführt wird«, sagte Tank.

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