Sozialkassen fordern Millionen

Das Bundessozialgericht urteilt am Mittwoch zu Klagen von Leiharbeitsunternehmen

Fünf Jahre nachdem der Leiharbeitstarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften für nichtig erklärt wurde, wehren sich die Unternehmen noch immer gegen Rückzahlungen.

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel an diesem Mittwoch wird mit Spannung erwartet. Vor Gericht treffen sich ein gegen Nachzahlungsforderungen klagendes Leiharbeitsunternehmen, die beklagte Deutsche Rentenversicherung (DRV) und geladene gesetzliche Krankenkassen. Es geht um 75 364,13 Euro. Das ist nicht die Welt, aber eine von noch knapp über 600 anhängigen Klagen. Insgesamt schuldeten rund 3300 Leiharbeitsunternehmen den Sozialkassen rund 238 Millionen Euro wegen eines ungültigen Tarifvertrags. Es ging um Nachzahlungen im Fall von 2,26 Millionen Beschäftigungsverhältnissen und zehntausenden Beschäftigten.

Vor ziemlich genau fünf Jahren hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die »Tariffähigkeit« abgesprochen, also festgestellt, dass die CGZP keine Tarifverträge für ihre Mitglieder abschließen kann. Geltende Tarifverträge d...


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