Noch 146 Millionen Euro Ausstand

Sozialgericht: Leiharbeitsfirmen müssen an Sozialkassen nachzahlen

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Berlin. Die Nachforderungen der Sozialkassen an Leiharbeitsfirmen sind grundsätzlich rechtens, die Firmen können sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch. Nach dem Gesetz gilt der Equal-Pay-Grundsatz, wenn es keinen abweichenden Tarifvertrag für Leiharbeiter gibt. Die 2002 gegründete »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen« hatte mehrere Tarifverträge für über 200 000 Beschäftigte abgeschlossen, war aber 2010 vom Bundesarbeitsgericht für nicht tariffähig erklärt worden. Damit waren auch die Tarifverträge ungültig.

Die Leiharbeitsfirmen tun sich unterdessen weiter schwer mit den Zahlungen. Von insgesamt rund 238 Millionen Euro, die die Sozialkassen für den Zeitraum von 2005 bis 2009 nachfordern, haben die Leiharbeitsfirmen nach nd-Informationen bis Ende November erst rund 91,6 Millionen Euro gezahlt. jme Kommentar Seite 4

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