Kiew lässt Kommunistische Partei verbieten
Kreisgericht erfüllt »in vollem Umfang« Willen des ukrainischen Justizministeriums
In der Ukraine galt es das Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine (KPU) zu vermelden. Die Entscheidung entspricht in »vollem Umfang« einem Antrag des ukrainischen Justizministeriums, hieß es in einer sieben Zeilen umfassenden dürren Mitteilung des Kiewer Kreisgerichtes vom Mittwoch. Von ihm waren bereits am 30. September 2015 die erneuerte und die KP der Arbeiter und Bauern verboten worden.
Die KPU wurde beschuldigt, ihre Tätigkeit sei auf »die Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung auf gewaltsamen Wege« gerichtet. Von den Kommunisten gehe »Propaganda des Krieges, der Gewalt, das Schüren zwischenethnischer Feindschaft« aus, sie würden einen Angriff auf die Rechte und Freiheiten des Menschen verüben und zur Bildung bewaffneter Formationen aufrufen. Mit seinem Urteil folgte dem auch das Gericht. Zu einem »Akt historischer Gerechtigkeit« hatte bereits rechtzeitig vor den Wahlen der Chef des ukrainischen Sicherheitsrates, Alexander Turtschinow, den Entzug der Rechte der KP, »Subjekt politischer und Wahlprozesse« zu sein, erhoben.
Das Führungsmitglied der Russischen KP Sergej Obuchow zeigte sich mit den ukrainische Genossen solidarisch. Die KPU sei die Gründungspartei des ukrainischen Staates, jede historische nationale und internationale Entscheidung mit ihr verbunden. Werde die Partei nun verboten und für ungesetzlich erklärt, nehme dies der Ukraine die staatlichen Grundlagen, stellte er in einer Erklärung fest.
Auch der frühere ukrainische Staatschef Viktor Janukowitsch kam wieder ins Spiel. Auf »mögliche Hinweise« einer Verwicklung in »kriminelle Aktivitäten« bei der Unterschlagung öffentlicher Gelder, verwies Innenminister Arsen Awakow: »Wir haben eines der wichtigsten Archivpakete Janukowitschs in den Händen.« Derweil geraten der Innenminister und auch Premier Arseni Jazenjuk zunehmend unter Korruptionsverdacht. Kommentar Seite 4
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