Bundestag dreht AfD den Goldhahn zu

Parlament verabschiedet Änderung des des Parteiengesetzes / Große Koalition lehnt weitere Transparenzpflichten für Parteispenden ab / LINKE: Schärfere Begrenzung für Zuwendungen nötig

Berlin. Mit einer Änderung des Parteiengesetzes hat der Bundestag dem Goldhandel der rechtspopulistischen AfD einen Riegel vorgeschoben. Die Abgeordneten votierten am Donnerstagabend mehrheitlich für einen Gesetzesentwurf der großen Koalition, durch den die rechtspopulistische Partei nicht länger den gesamten Umsatz ihres Edelmetallhandels für die Inanspruchnahme der staatlichen Teilfinanzierung geltend machen kann. Zugleich vermieden es die Regierungsfraktionen, sich selbst schärfere Transparenzregeln bei Spenden und Sponsoring aufzuerlegen.

Das geänderte Parteiengesetz sieht vor, dass die Parteien für staatliche Zuschüsse ihre Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit mit ihren Ausgaben verrechnen müssen. Der Gesamtumsatz darf dadurch nicht länger Maßstab für die Höhe der Teilfinanzierung sein. Der AfD, die aus Sicht der Regierungsparteien ihr Gold nahezu zum Beschaffungspreis und ohne Gewinnabsicht verkauft, könnten dadurch rüc...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -