Gewissen, je nachdem
Uwe Kalbe über ein auch in der SPD arg malträtiertes Demokratieprinzip
Das Gewissen der Parlamentarier, es ist bekanntlich ein hohes Gut. Deshalb widerspricht niemand gern, wenn ein Abgeordneter sich auf sein Gewissen und die Freiheit des Mandats beruft. Außer: Er widersetzte sich damit dem Fraktionszwang. Die Geschichte des Bundestages ist reich an Geschichten von Parlamentariern, die sich für ihr Gewissen entschieden, statt sich dem Fraktionszwang zu beugen. Doch ungleich reicher ist sie an Geschichten von Abgeordneten, die dies nicht taten.
In einer Partei wie der SPD ist der Punkt schnell erreicht, dass ein linkes Programmverständnis an Realitäten leck schlägt. Ob sie Gerhard Schröder hießen, Franz Müntefering oder Sigmar Gabriel - immer wussten regierende Genossen zu überzeugen, davon, dass der Konsens, das Machbare und die Realität jene Größen sind, nach denen sich ein Programm zu richten habe, wenn man es nicht gleich zum Nachruf umschreiben wolle. Es kann freilich auch andersherum gehen. Dass das Gewissen im Einklang mit der Regierungsmeinung steht. Dann erst kann der Abgeordnete sein freies Mandat auch genießen. Aus irgendeinem Grund entfaltet eine flehende Basis kaum je den Zwang einer Fraktion. Mit Erfolg an das Abgeordnetengewissen appelliert immer nur die Führung. Um welche Abstimmung ging es gleich nochmal? Egal. Das gilt immer.
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