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Wenn fehlende Antworten zum Justizfall werden

In Rheinland-Pfalz greift ab 2016 ein neues Transparenzgesetz / Landesbeauftragter legte Bilanz dieses Jahres vor

Was tun, wenn Behörden Daten nicht herausgeben? Dann können sich Rheinland-Pfälzer an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Der hat ab 2016 mehr zu tun.

Mainz. Rheinland-pfälzische Behörden müssen künftig mehr von sich im Internet preisgeben. Ab Januar greift das Transparenzgesetz, dann müssen öffentliche Stellen von sich aus Daten ins Netz stellen. Doch schon seit 2009 kann jeder Bürger gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Fakten anfordern. Und wenn die Behörden ihre Aktenordner nicht öffnen, steht der Weg zum Landesbeauftragten für Datenschutz ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995593.wenn-fehlende-antworten-zum-justizfall-werden.html

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