Praktikum bei Ausbildung zählt nicht zur Probezeit

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Während der Berufsausbildung zählt ein vorangegangenes Praktikum nicht mit zur Probezeit, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 19. November 2015 (Az. 6 AZR 844/14) und bestätigte damit die Kündigung eines Lehrlings aus Nordrhein-Westfalen.

Der Azubi hatte sich im Frühjahr zur Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann beworben. Der Einzelhändler versprach ihm einen Ausbildungsplatz zum 1. August 2013, bis dahin wurde »zur Überbrückung« ein Praktikum vereinbart. Als dann mit dem Ende des Praktikums der Azubi seinen Ausbildungsvertrag unterschrieb, wurde darin eine dreimonatige Probezeit bis zum 29. Oktober 2013 festgelegt.

Diese nutzte der Arbeitgeber dann auch und kündigte dem jungen Mann ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Der Azubi meinte, dass die dreimonatige Probezeit längst überschritten sei. Denn auch seine Praktikumszeit müsse bei seiner Ausbildung angerechnet werden. Die Kündigung sei daher unwirksam, argumentier...


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