Sechs Monate auf Bewährung für KZ-Tattoo
Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Haft / NPD-Funktionär stellte KZ-Tätowierung bei Besuch im Spaßbad öffentlich zur Schau / Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Oranienburg
Update 12.00 Uhr: Bewährungsstrafe für Neonazi wegen KZ-Tattoo
Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines KZ-Tattoos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den 27-jährigen Marcel Z., der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, am Dienstag wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft. Die Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt (Az.: 18 Ds 356 Js 34867/15).
Der NPD-Politiker hatte seine Tätowierungen vor einigen Wochen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert, weil sie in ihm einen Überzeugungstäter sieht, der die Grundwerte der Verfassung mit Füßen getreten habe.
Die Tätowierungen der Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und des Spruchs »Jedem das Seine« vom Eingang des KZ Buchenwald trägt der 27-Jährige auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds. Der gebürtige Sachse aus Löbau ist bereits wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein vorbestraft.
Z. ließ sich von dem rechtsextremen Szeneanwalt Wolfram Nahrath vertreten, der unter anderem die 1994 verbotene Wiking-Jugend leitete und auch Anwalt des im Münchner NSU-Prozess angeklagten Neonazis Ralf Wohlleben ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Update 11.30 Uhr: Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate Haft
Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo hat die Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft für den 27-jährige Angeklagten gefordert. Der Mann hatte zuvor zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch »Jedem das Seine« in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Sein Verteidiger verlas am Dienstag vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin eine entsprechende Erklärung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Volksverhetzung vor. Der 27-Jährige ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim. Das Urteil soll noch am Dienstag gesprochen werden.
Urteil gegen Badegast mit Nazi-Tatoo erwartet
In Oranienburg bei Berlin muss sich an diesem Dienstag ein Mann vor Gericht verantworten, der in einem Schwimmbad ein KZ-Tattoo zur Schau gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin klagte den Mann wegen Volksverhetzung an und beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Damit kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um einen 27-Jährigen, der für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim sitzt und Gemeindevertreter in Panketal ist. Das Tattoo am unteren Rücken des Mannes zeigt die Umrisse eines Konzentrationslagers, darunter ist in gotischer Schrift »Jedem das Seine« zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. Es ist nur ein Verhandlungstermin angesetzt.
Einem anderen Badegast war die Tätowierung Ende November in dem sogenannten Spaßbad aufgefallen. Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es bei Facebook. Dazu schrieb er: »Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum«. Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf.
»Wer Verbrechen des Nationalsozialismus öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Außerdem müsse die Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens bestehen«, sagte Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin, der Deutschen Presse-Agentur. Das sei im Oranienburger Fall naheliegend, da sich der Fall in einem öffentlichen Schwimmbad abspielte.
Vor Gericht müsse der Angeklagte das Tattoo nicht dem Richter zeigen. »Er könnte es sogar entfernt haben, strafbar wäre es trotzdem«, erklärte Heger weiter. Es komme darauf an, zu beweisen, dass der Mann es öffentlich zeigte. Auch sei der Neonazi im Fall einer Verurteilung nicht gezwungen, das Tattoo zu entfernen oder die Öffentlichkeit zu meiden. »Dann zieht er halt ein T-Shirt drüber oder bindet sich ein Handtuch drum, dass man es nicht sehen kann.«
Bei beschleunigten Verfahren handelt es sich laut Heger um vereinfachte, verkürzte Prozesse. Es gebe beispielsweise keine schriftliche Anklage - dafür liege das Höchststrafmaß bei nur einem Jahr. »Das hat den Sinn, dass man Fälle, die klar liegen, die einfach sind und die nicht ganz so schwer wiegen, schnell aburteilt und dadurch die Justiz ein bisschen schont.« Bei nicht ganz schwerwiegender Kriminalität sei eine schnelle Reaktion außerdem oft wichtiger als eine besonders strenge.
Normalerweise werde eine Haftstrafe im beschleunigten Verfahren zur Bewährung ausgesetzt, erklärte Heger. Das hänge aber auch etwa vom Verhalten vor Gericht oder von etwaigen Vorstrafen ab. dpa/nd
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