Umweltschützer-Hausarrest für verfassungsgemäß erklärt
Verfassungsrat sieht keine Menschenrechtsverletzung / Anwälte: Mandanten wurden unter Hausarrest gestellt, obwohl sie »nie verurteilt, festgenommen oder von einem Richter angehört wurden«
Die Anwälte der Umweltschützer warnten, dass der Hausarrest auch politisch genutzt werden könne, etwa gegen Streikaktionen - zum Klimagipfel in Paris Anfang Dezember wurden Umweltschützer so »neutralisiert«.
Der französische Verfassungsrat hat am Dienstag entschieden, dass die Hausarreste, die in den Tagen und Wochen nach den blutigen Terroranschlägen Mitte November in Paris verhängt wurden, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Umweltaktivisten, die für die Dauer der Pariser UN-Klimakonferenz unter Hausarrest gestellt worden waren, hatten dagegen zunächst vor dem Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgericht, geklagt. Der Staatsrat urteilte, dass der Hausarrest nach dem Buchstaben des Gesetzes rechtens war, doch er rief den Verfasssungsrat an, um zu prüfen, ob die Hausarreste mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und einer der Umweltschützer reichte eine eigene Klage ein. Den jetzt ergangenen Spruch der französischen Verfassungshüter wollen die Umweltschützer und ihre Anwälte nicht hinnehmen und dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Unmittelbar nach den Anschlägen, die 130 Todesopfer forderte, hatte Präsiden...
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