Bankleitzahl und Kontonummer haben ausgedient
Geld und Kredite
Nur noch die IBAN zählt
Aus für Bankleitzahl und Kontonummer: Ab 1. Februar 2016 gilt nur noch die International Bank Account Number (IBAN).
Eingestellt wird zudem das elektronische Lastschriftverfahren, auch »Girokarte ohne PIN« genannt. Dabei können Kunden bislang etwa im Supermarkt mit ihrer Girokarte und Unterschrift bezahlen.
Die Banken müssen die IBAN als ausschließliche Kundenkennung auch für Zahlungen außerhalb Deutschlands akzeptieren, der BIC (Business Identifier Code) ist in der Eurozone nicht mehr erforderlich. Für den Zahlungen außerhalb des Euro-Währungsraums wird die BIC aber weiter benötigt.
Nur noch die Steuer-Identifikationsnummer (ID)
Für Freistellungsaufträge muss dem Geldinstitut ab 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Kunden vorliegen. Sonst wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in voller Höhe direkt an das Finanzamt abgeführt.
Dann ist auch für Freistellungsaufträge, die vor dem 1. Januar 20...
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