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Dritte Startbahn stoppen

Eine Ermunterung, das Volksbegehren zum Flughafen BER zu unterschreiben

  • Lesedauer: 4 Min.

Das Volksbegehren gegen eine dritte Startbahn will den künftigen Hauptstadtflughafen BER auf 360 000 Flugbewegungen pro Jahr begrenzen. Wie lassen sich neue Terminals verhindern?

Das Volksbegehren zielt nicht in erster Linie auf die Kapazität der Terminals, sondern auf die luftseitige Kapazität. Laut Planfeststellungsbeschluss wird die Endauslastung des BER bei 360 000 Flugbewegungen im Jahr erreicht. Das stellt aber keine rechtlich bindende Obergrenze dar. Die Verantwortlichen glauben, dass am BER so viel geflogen werden darf, wie die beiden bestehenden Start- und Landebahnen hergeben. Wenn unser Volksbegehren beziehungsweise ein Volksentscheid Erfolg haben, müssen eine Begrenzung auf 360 000 Flugbewegungen und der Verzicht auf eine dritte Start- und Landebahn in die Landesplanung aufgenommen werden. Damit wird der Bau neuer Terminals, vor allem der teuren Satelliten unattraktiv.

Seit dem Jahr 2000 verdreifachten sich die Fluggastzahlen in Berlin, Klimaschutzziele scheinen unbekannt.

Während vielerorts um Möglichkeiten gerungen wird, das Weltklima zu retten, rollt man der Luftverkehrsbranche den roten Teppich aus und fördert maximales Wachstum für das klimaschädlichste Verkehrsmittel. Der BER wird der drittgrößte Flughafen Deutschlands sein, und er hat erheblichen Anteil an dieser Fehlentwicklung. Natürlich geht es uns auch um Lärmschutz. In der Flughafenregion wohnen zu viele Menschen zu nah am BER. Ein Beispiel: Blankenfelde-Mahlow mit 26 000 Einwohnern wird nach der BER-Eröffnung Raunheim als den am stärksten von Fluglärm betroffenen Ort Deutschlands ablösen. Für die dicht besiedelte BER-Region sind schon 360 000 Flugbewegungen zu viel.

Bis zum Jahr 2020 will man 40 Prozent CO2 einsparen, bis 2050 dann 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990. Damit wäre der heutige Flugverkehr Geschichte.

Ja, so ist es. Zwischen 1990 und 2010 sind die Emissionen von Luftverkehr und Schifffahrt um 80 Prozent gestiegen, und damit doppelt so schnell wie im Rest der Weltwirtschaft. Der Ausstoß der Luftfahrt entspricht heute in etwa dem von ganz Großbritannien. Trotzdem wird weiter steuerfrei Kerosin getankt und internationale Flüge sind von der Umsatzsteuer befreit. Damit nicht genug, wird die Flughafeninfrastruktur massiv mit Steuergeldern kofinanziert. Den Negativrekord hält dabei der BER.

Zumindest vorläufig schließt die Politik eine dritte Startbahn aus.

Die zahlreichen Bekenntnisse der Politik gegen den Bau einer dritten Startbahn sind leider nichts wert. Wären sie ernst gemeint, hätte der brandenburgische Landtag die erfolgreiche Volksinitiative gegen die dritte Startbahn im April einfach annehmen können. Tatsächlich war diese dritte Bahn als Erweiterungsmöglichkeit bereits vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens in die Pläne eingezeichnet. An vielen Stellen sickert durch, dass sie nach wie vor Bestandteil der Erweiterungsplanungen ist. Lehrreich ist das Beispiel des Münchner Flughafens, der mit seinen beiden parallel gelegenen und unabhängig voneinander zu betreibenden Bahnen gut mit dem BER vergleichbar ist. Mit 377 000 Flugbewegungen stieß der Münchner Airport 2014 an seine Leistungsgrenze und muss in Spitzenstunden Starts und Landungen abweisen. Der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Bahn in München liegt bereits vor. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Bürger mit ihrem Protest immer zu spät losgelegt haben, um langfristige Planungsprozesse beeinflussen zu können. Deshalb machen wir das Volksbegehren jetzt und nicht erst, wenn bereits unumkehrbare Tatsachen geschaffen worden sind.

Welche Konsequenzen muss man daraus ziehen, dass Rot-Rot zwar das Volksbegehren zum Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr annahm, es aber nicht umsetzt?

Leider gab es im Text des Nachtflugvolksbegehrens ein Schlupfloch. De facto wurde der Landesregierung nur ein Verhandlungsauftrag mit Berlin erteilt. Ungeachtet dessen ist die Art und Weise unwürdig, wie mit dem erfolgreichen Volksbegehren umgegangen wurde. Diesmal gibt es eine zwingende Handlungsanweisung. Wenn Berlin nicht mit dem rechtssicher verankerten Verzicht auf eine dritte Bahn einverstanden ist, dann muss der gemeinsame Landesplanungs-Staatsvertrag gekündigt und der Flughafen muss aus der gemeinsamen Landesplanung herausgenommen werden. Brandenburg hat dann die landesplanerischen Regelungen zu treffen.

Wie sieht der Zwischenstand beim Volksbegehren aus?

Der Landesabstimmungsleiter weigerte sich leider, uns die Halbzeitzahlen zu nennen. Wir gehen aber davon aus, dass wir derzeit etwa die Hälfte der benötigten 80 000 Unterschriften beisammen haben. Allein die angeforderten Briefanträge über unsere Homepage belaufen sich auf über 27 000. Die Eintragungsfrist endet am 18. Februar 2016, bis dahin haben wir also noch viel zu tun.

Wie kann man das Volksbegehren unterstützen?

Jeder aus Brandenburg ab 16 Jahren kann unterschreiben. Die Eintragungslisten liegen in den Rathäusern aus. Über unsere Homepage stimme-gegen-fluglärm.de kann man ganz einfach auch Briefunterlagen für die Unterschrift beantragen. Das Volksbegehren wird nur gelingen, wenn jeder, dem an diesem Thema gelegen ist, aktiv wird, unterschreibt und sein persönliches Umfeld davon überzeugt, dasselbe zu tun. Die Hürden liegen extrem hoch. BER-Betroffene in Berlin können sich leider nur an Aktionen zur Sammlung von Unterschriften etc. beteiligen.

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