Freie Tage 2016
Günstige Ausbeute erfordert mehr Planung
Die meisten Feiertage fallen 2016 für Beschäftigte wieder nur durchwachsen. Sie müssen zudem einen Tag mehr arbeiten - denn es ist ein Schaltjahr.
Mit Montag, dem 29. Februar zählt das kommende Jahr 366 statt 365 Tage, eine Besonderheit, um alle vier Jahre das Kalenderjahr dem Sonnenkalender anzugleichen. Auch sonst ist 2016 nicht besonders arbeitnehmerfreundlich. Wie im letzten Jahr liegen zwei der bundeseinheitlich neun Feiertage, die auf einen Wochentag fallen können, an Wochenenden. Der 1. Mai und der 1. Weihnachtsfeiertag verlieren so ihren Charme als zusätzliche freie Tage. Doch mit ein bisschen Planung lässt sich der Urlaub rund um Feiertage ausbauen.
JANUAR: Das Neue Jahr ging gut los - der erste Tag des Jahres war ein Freitag, also gleich ein verlängertes Wochenende.
MÄRZ: Das bewegliche Osterfest - die höchsten christlichen Feiertage in Deutschland -- fällt diesmal bereits auf Ende März. Dann ruht vier Tage lang die Arbeit. Von Karfreitag (25. März) bis Ostermontag (28. März) können die Menschen ausspannen. Wer anschließend noch vom 29. März bis 1. April vier Tage Urlaub nimmt, hat gleich zehn Tage am Stück frei.
MAI: Der Frühlingsmonat eignet sich am besten für »Brückenbauer« und »Urlaubstüftler«. Der Mai beginnt zwar aus Arbeitnehmersicht mit einem Fehlstart. Der Tag der Arbeit (1. Mai) fällt auf einen Sonntag. Doch schon vier Tage später bietet sich mit dem Freitag nach Christi Himmelfahrt (5. Mai) als Brückentag ein Vier-Tage-Wochenende. Wer auch den 2. bis 4. Mai freinimmt, kommt gleich auf sechs Tage Auszeit. Das Pfingstfest folgt am 15. Mai (Pfingstsonntag) und 16. Mai (Pfingstmontag), ein Drei-Tage-Wochenende.
OKTOBER: Die gesamte Republik kann ein Drei-Tage-Wochenende am Tag der deutschen Einheit genießen. Der 3. Oktober ist ein Montag. Auch der Reformationstag (31. Oktober) fällt auf einen Montag. Dieser Feiertag gilt nur in den fünf ostdeutschen Bundesländern.
DEZEMBER: Das Weihnachtsfest (25. und 26. Dezember) zeigt sich wie in diesem Jahr für Arbeitnehmer gespalten. Der erste Weihnachtstag (25. Dezember) ist ein Sonntag, der zweite Weihnachtstag (26. Dezember) ein Montag. Wer Heiligabend und Silvester freihaben möchte, muss normalerweise einen Urlaubstag nehmen. Doch beide Tage fallen 2016 auf einen Samstag. Wer also durchgehend vom 24. Dezember bis 1. Januar 2017 ausspannen möchte, muss für neun freie Tage nur vier Urlaubstage einplanen. dpa/nd
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