Den klassischen Umtausch gibt es nicht

Alle Jahre wieder: Ärger mit den Weihnachtsgeschenken

Alle Jahre wieder: Unzählige Weihnachtsgeschenke landen umgehend wieder beim Händler. Doch klare Regeln fürs Umtauschen gibt es nicht. Auch gibt es bei Nichtgefallen kein Recht auf Umtausch.

1. Umtausch: Den klassischen Umtausch gibt es nicht. Käufer oder Beschenkte sind hier auf die Kulanz der Geschäfte angewiesen. Der Händler tut das freiwillig. Verpflichtet ist er dazu nicht. Demzufolge kann der Umtausch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So kann der Händler festsetzen, dass die Ware nur mit Kassenbeleg, nur in Originalverpackung oder nur innerhalb einer bestimmten Frist zurückgenommen wird. Auch muss der Händler nicht den Kaufpreis auszahlen, sondern kann ihn auch in Form eines Gutscheins erstatten.

2. Reklamation: Im Falle einer Reklamation, wenn also das Gerät gar nicht funktioniert oder die Hose falsch zusammengenäht ist, gibt es die Möglichkeit, die gekaufte Ware direkt beim Verkäufer zu reklamieren und innerhalb von zwei Jahren vom Gewährleistungsrecht Gebrauch zu machen. Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass der von ihm reklamierte Mangel von Anfang an vorhanden war.

Dies ist mitunter sehr s...


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