14 Parteien zur Wahl zugelassen

Rheinland-Pfalz: Liste für den 13. März steht fest

  • Lesedauer: 3 Min.

Mainz. Die Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bekommen am 13. März einen langen Stimmzettel in die Hand: 14 Parteien sind zur Landtagswahl zugelassen, wie der Landeswahlausschuss am Mittwoch in Mainz entschied, darunter die Linkspartei. Auch zwei Parteien der extremen Rechten werden auf den Stimmzettel erscheinen. Nur in den Jahren 1996 und 2006 standen mehr Parteien zur Wahl, damals waren es jeweils 15.

Zehn Parteien mussten mindestens 2040 Unterschriften von Unterstützern vorlegen. Diese Voraussetzung wurde von allen erfüllt, stellte Landeswahlleiter Jörg Berres während der öffentlichen Sitzung fest. Davon befreit waren laut Gesetz die vier im Mainzer Landtag oder im Bundestag vertretenen Parteien: Bündnis 90/Grüne, CDU, LINKE und SPD.

In dieser alphabetischen Reihenfolge beschlossen die neun Mitglieder des Gremiums auch die Zulassung. Hoffnung auf mindestens fünf Prozent der Stimmen und damit auf einen Einzug in den nächsten Landtag zu Mainz können sich - neben den derzeitigen Landtagsparteien CDU, SPD und Grünen - laut Umfragen die Linkspartei, FDP und AfD machen. Derzeit wird Rheinland-Pfalz von Rot-Grün regiert, die SPD ist in Mainz bereits seit einem Vierteljahrhundert an der Macht.

Beim AfD-Ableger Allianz für Fortschritt und Aufbruch (Alfa), der ebenfalls zugelassen ist, merkte Landeswahlleiter Berres eine Besonderheit an: Die rechtsliberale Partei verstieß Anfang Dezember bei der Sammlung von Unterschriften gegen das Wahlrecht, weil sie die Sammlung mit einem Gewinnspiel für Reisen nach Straßburg und Brüssel verband. Die damals gesammelten 165 Unterschriften wurden nicht deshalb gewertet. Die Partei konnte aber 2490 gültige Unterschriften vorlegen und damit die geforderte Mindestzahl 2040 übertreffen.

Noch am Montag versuchte ein Alfa-Mitglied nach Angaben von Berres, die Zulassung der AfD in Frage zu stellen - mit einer Beschwerde, dass bei der Versammlung für die Aufstellung der Liste eine falsche Adresse des Tagungsorts in Bingen angegeben worden sei. Das habe die ordnungsgemäße Aufstellung der Liste aber nicht beeinträchtigt, stellte Berres fest.

Zugelassen zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wurden auch zwei rechtsextreme Parteien: NPD wie Dritter Weg erfüllten die Voraussetzungen des Parteiengesetzes, und hätten auch die erforderliche Zahl von Unterstützern nachgewiesen, stellte der Landeswahlleiter fest. Die im Jahr 2013 gegründete Partei Dritter Weg, so führte Berres aus, versuche ebenfalls, »über öffentliche Veranstaltungen auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen« - eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl.

Der Niersteiner SPD-Vertreter im Landeswahlausschuss, Thomas Messer, fragte bei der Beratung über den Dritten Weg mit Blick auf dessen Beobachtung durch den Verfassungsschutz: »Welche Rolle spielt die Verfassungsmäßigkeit bei der Zulassung des Wahlvorschlags?« Eine inhaltliche Prüfung der Parteiprogramme sei nicht Aufgabe des Landeswahlausschusses, erklärte Berres dazu. dpa/nd

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