Gysi: Es geht um die Demokratie
Am Mittwoch Verhandlung des Bundesverfassungsgericht über Rechte der Opposition im Bundestag
Berlin. Der Streit um die Rechte der Opposition im Bundestag bleibt nach Ansicht des Linkenpolitikers Gregor Gysi über die Wahl 2017 hinaus von Bedeutung. »Es geht hier um Instrumente, die im Grundgesetz stehen - und die kann man nicht beliebig außer Kraft setzen«, sagte Gysi der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgericht zu dem Konflikt an diesem Mittwoch. Es könne ohne weiteres sein, dass es in der nächsten Legislaturperiode wieder eine Große Koalition gebe, dann stehe man vor ähnlichen Fragen. Das Gericht in Karlsruhe erklärte vor der Verhandlung, die Linksfraktion begehre mit »drei Anträgen im Wesentlichen festzustellen, dass der Antragsgegner gegen das Demokratieprinzip und die Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems verstoßen habe«.
Linkspartei und Grüne stellen 127 der 630 Abgeordneten. Das sind zu wenige, um nach den im Grundgesetz verankerten Regeln beispielsweise einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Um diese Schwäche an anderer Stelle auszugleichen, hatten Union und SPD für die Wahlperiode die Geschäftsordnung des Bundestags erweitert. Keinen Ersatz gibt es allerdings für die sogenannte abstrakte Normenkontrolle, mit der mindestens ein Viertel der Abgeordneten ein Gesetz in Karlsruhe auf dessen Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen kann.
»Das Instrument ist uns aus den Händen genommen worden«, kritisierte Gysi. »Ein im Grundgesetz vorgesehenes ganz wichtiges Recht für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie kann nicht stattfinden.« Dabei könne man etwa das Gewerkschaftsgesetz der Großen Koalition oder die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn durchaus hinterfragen.
Die Linksfraktion fordert eine Änderung des Grundgesetzes und hat ein Organstreitverfahren gegen den Bundestag angestrengt. (2 BvE 4/14) Verhandelt wird an diesem Mittwoch, das Urteil ist frühestens in einigen Wochen zu erwarten. Der Jurist Gysi, der als langjähriger Fraktionschef für die Linke nach Karlsruhe reist, geht dennoch davon aus, dass die Entscheidung noch die laufende Wahlperiode beeinflussen könnte: »Wenn der Bundestag will, kann er sehr schnell sein. Und weil es dann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, die umzusetzen ist, könnten wir in zwei, drei Wochen die Regelung haben.« dpa/nd
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