Nährwertangaben werden zur Pflicht

Nachträge zu Neuerungen 2016

Im nd-ratgeber vom 30. Dezember 2015 haben wir auf fünf Seiten über die wichtigsten Neuerungen informiert, die 2016 in Kraft treten. Nachfolgend ergänzen wir diese Übersicht zu Neues 2016.

Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen

Hersteller verpackter Lebensmittel müssen ab 13. Dezember 2016 über die Nährwerte ihrer Produkte informieren. Das gilt auch, wenn Lebensmittel übers Internet verkauft werden. Die Pflicht, die Nährwerte zu deklarieren, basiert auf der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), die seit 12. Dezember 2011 in Kraft ist.

Von der Pflicht zur Kennzeichnung gibt es nur wenige Ausnahmen: etwa für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, für Kleinverpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt, sowie für alle handwerklich hergestellten Lebensmittel, die direkt durch den Hersteller in kleinen Mengen an den Endkunden abgegeben werden.

Die Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln muss folgende Angaben berücksichtigen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehal...


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