Keine volle Steuerminderung bei den Krankheitskosten
Bundesfinanzhof
Krankheitskosten können nicht in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Das hat der Bundesfinanzhof in München in zwei am 23. Dezember 2015 veröffentlichten Urteilen (Az. VI R 32/13 und Az. VI R 33/13) entschieden. Es sei verfassungskonform, dass der Steuerpflichtige einen zumutbaren Anteil dieser Kosten selbst tragen muss, entschieden die Richter.
Krankheitskosten zählen bei der Einkommensteuer zu den außergewöhnlichen Belastungen. Diese werden nur steuermindernd wirksam, soweit eine bestimmte »zumutbare Belastung« überschritten wird. Je nach Einkommen und Zahl der Kinder lieg...
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