Verbot pro-kurdischer Partei verstößt gegen Grundrechte
Europäischer Gerichtshof rügt türkisches Vorgehen gegen die frühere Kurdenpartei DTP
Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil.
Straßburg. Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil. Betroffen äußerten sich die Richter über die »extreme Strenge« des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei der demokratis...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.