Verbot pro-kurdischer Partei verstößt gegen Grundrechte

Europäischer Gerichtshof rügt türkisches Vorgehen gegen die frühere Kurdenpartei DTP

Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil.

Straßburg. Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil. Betroffen äußerten sich die Richter über die »extreme Strenge« des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei der demokratis...


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