Anwohner pocht auf Lärmobergrenze

Münchens dritte Startbahn bedeutet mehr Krach - Gericht soll die Zulässigkeit klären

Die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen ist zwar genehmigt, politisch liegt das Projekt aber auf Eis. Nun soll ein Gericht urteilen, ob Anwohnern überhaupt mehr Lärm zugemutet werden darf.

München. Die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen liegt längst vor und wurde höchstrichterlich bestätigt. Doch ein einzelner Bürger will nicht hinnehmen, dass der Fluglärm über seinem Haus in Kranzberg bei Freising deutlich zunehmen würde, sollte die vier Kilometer lange Piste tatsächlich kommen. Er klagt deshalb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gegen den Freistaat Bayern, der die Genehmigung für die 1,6 Milliarden Euro teure Landebahn bereits 2011 erteilt hat. Am Mittwoch verhandelt das Gericht über die Klage.

Der einige Kilometer vom Flughafen entfernt wohnende Privatmann will nicht den Bau der dritten Landepiste selbst verhindern. Deshalb wurde seine Klage auch nicht im eigentlichen Startbah...


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