Steuerdumping: LINKE klagt gegen EU-Kommission

Rechtsgutachten wirft Kommission mehfrachen Rechtsbruch vor / Zentrale Dokumente zur Unternehmensbesteuerung in Europa durften nicht eingesehen werden / De Masi: Mehr Geheimniskrämerei als bei TTIP

Die EU-Kommission weigert sich, Dokumente zur Unternehmensbesteuerung in Europa offen zu legen. Doch ihre Begründungen dafür sind zu pauschal, urteilt ein Gutachter - und bescheinigt einer Klage hohe Erfolgsaussichten.

Dass Großkonzerne in der EU von Steuerdumping profitieren ist seit Langem bekannt – die konkrete Aufarbeitung der Vorwürfe gegen EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten geht nur langsam voran. Doch die Maßnahmen, die die Aufklärung verlangsamen, verstoßen möglicherweise gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament. Der Völker- und Europarechtler Prof. Andreas Fischer-Lescano und Nele Austermann (beide Universität Bremen) kommen darin zu dem Schluss, dass die Weigerung der EU-Kommission, zentrale Dokumente aus der Ratsarbeitsgruppe Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct Group) zu veröffentlichen, der Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission angehören, gegen EU-Recht verstößt: Demnach habe die EU-Kommission die Einschränkung der Informationsrechte nicht hinreichend begründet.

Der Europa-Abgeordnete Fabio De Masi, Koordinator der europäischen Linksfr...


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