Amazon darf Betriebsräte einfach loswerden

Kündigungen sind nicht erlaubt, aber die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge ist nicht vorgeschrieben

  • Wladek Flakin
  • Lesedauer: 3 Min.
Vor dem Arbeitsgericht klagten zwei Amazon-Betriebsräte auf Weiterbeschäftigung. Die Justiz wies sie ab.

Es ist 5 Uhr morgens im hessischen Bad Hersfeld. Dutzende Beschäftigte stehen vor dem gelben Turm am Eingang des riesigen Versandzentrums von Amazon. Seit fast drei Jahren kämpfen die Kollegen für einen Tarifvertrag. Die Streiks gehen weiter. Doch Amazon ist ein weltumspannender Konzern, und der Kampf für die Rechte der Beschäftigten wird an vielen Orten gleichzeitig ausgetragen.

Einer dieser Orte ist ein grauer Zweckbau in Berlin-Mitte unweit der CDU-Bundeszentrale: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Am Mittwoch ist Saal 227 überfüllt. Hier geht es um ein Mitglied und ein Ersatzmitglied des Betriebsrates im Amazon-Standort im brandenburgischen Brieselang. Ihre befristeten Verträge wurden nicht verlängert. Seit 2015 kämpfen sie für ihre Weiterbeschäftigung, mindestens bis zum Ende ihrer Amtszeit als Betriebsräte.

Amazon eröffnete das Versandzentrum in Brieselang Ende 2013 als neunten Standort in Deutschland. Es ist der einzige in der Bundesrepublik, der noch nicht von Arbeitsniederlegungen betroffen ist. Mitte 2014 wurde ein Betriebsrat gewählt - Listen der Gewerkschaft ver.di gewannen die Wahl. Doch drei Mitglieder des 13-köpfigen Gremiums waren nur befristet eingestellt. Ihre Verträge liefern im Januar und im Juni 2015 aus.

In erster Instanz wurde ihre Klage abgewiesen. Zu Beginn der Revision am Landesarbeitsgericht stellte die Richterin fest: »Es gibt keinen gesetzlichen Befristungsschutz, anders als Kündigungsschutz.« Das stimmt leider: Die ausufernde Befristung ist im Betriebsverfassungsgesetz tatsächlich gar nicht vorgesehen. Unternehmen dürfen Betriebsräte nicht entlassen, sie müssen aber befristete Verträge nicht verlängern.

Amazon argumentiert, die Entscheidung über Verlängerung oder nicht sei mittels eines Punktesystem getroffen worden, die Arbeit im Betriebsrat habe dabei keine Rolle gespielt. Das Problem: Die Punkte werden durch die Vorgesetzten auch nach subjektiven Kriterien wie »Verhalten« vergeben. Eine Anwältin von Amazon fragte: »Was hat das Unternehmen davon, die Betriebsratsmitglieder auszusortieren?« Höhnisches Gelächter im Publikum. Der Konzern ist berüchtigt für eine pathologische Feindschaft zu Gewerkschaften.

Doch die Richterin folgt der Argumentation: Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass Amazon gezielt Betriebsräte loswerden wolle. Eine Benachteiligung sei »nicht auszuschließen«, aber im vorliegenden Fall nicht einmal mit Indizien belegt. Im Klartext: Amazon hätte ausdrücklich - am Besten schriftlich - die Nichtverlängerung für die beiden Kollegen mit ihrer Betriebsratstätigkeit begründen müssen. Ohne ein solches Beweisstück haben sie keine Chance.

Beide Klagen wurden abgewiesen, Revision ausgeschlossen. »Wir haben heute leider wieder gesehen, dass die Rechtslage nicht zu Gunsten der Beschäftigten ist« sagte Aimo Belling, ein bei ver.di organisierter U-Bahn-Fahrer, der den Prozess beobachtete. »Deshalb ist es notwendig, dass wir diesen Kampf als politischen Kampf gegen Befristung begreifen.«

Schmolzi kämpft mit anderen gegen Pläne der Freien Universität Berlin, mehrere Bereiche des Botanischen Gartens auszugliedern und bestehende Betriebsratsstrukturen zu zerschlagen. Weitere Verfahren zu Amazon Brieselang stehen noch aus.

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