Schutz des Eigentums hat Vorrang
Nachbarrecht: Videokamera
Wenn ein Anwohner den Eingang zu seinem Privatgrundstück mit Videoüberwachung gegen Einbruch und Diebstahl schützt, darf er dies tun, ohne dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Passanten und Nachbarn verletzt wird.
Eine Münchnerin hatte gegen ihren Nachbarn geklagt, weil dieser nach einem Einbruch eine Kamera an seiner Dachgaube befestigt hatte. Sie fürchtete eine Überwachung durch ihren Nachbarn, mit dem sie bereits mehrfach in Streit geraten war.
Nachdem ein Fenster seines Hauses von Unbekannten beschädigt worden war, hatte der Mann die Kamera installiert, um damit den Eingang zu seinem Privatgrundstück zu überwachen. Polizei und das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatten zugestimmt.
Die Klägerin störte jedoch, dass auch ein Stück d...
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