Der Vermieter ist zuständig
Mietrecht: Kleinreparaturen und Bagatellschäden
Treten am oder im Haus während der Mietzeit Mängel oder Schäden auf, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Für Bagatellschäden kann es aber Ausnahmen geben.
Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für kleinere Instandsetzungen und Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss. Ein typischer Fall ist der tropfende Wasserhahn. Doch viele Kleinreparaturklauseln sind unwirksam. Dann muss ein Mieter auch nicht zahlen.
Wirksam ist eine Kleinreparaturklausel nur unter folgenden Voraussetzungen:
Es muss sich tatsächlich um eine Kleinigkeit, eine Bagatelle, handeln, die repariert werden muss. Vor 25 Jahren entschied der Bundesgerichtshof, eine Kleinreparatur dürfe höchstens 150 Mark (75 Euro) kosten.
Heute ziehen viele Gerichte die Grenze bei 100 Euro wie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Can-statt (Az. 2 C 1438/13) beziehungsweise 110 Euro wie das Amtsgericht Würzburg Az. 13 C 670/10) und das Amtsgericht Köpenick (Az. 6 C 184/11). 120 Euro sind zu hoch, so das Amtsgericht Bingen (Az. 25 C 19/13).
Wichtig: Stehen i...
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