Kurzfristige Änderungen im Schichtplan können zulässig sein

+++ Zahlen & Fakten +++ Tipps & Trends +++

Ändert der Arbeitgeber kurzfristig den Schichtplan, können Mitarbeiter nicht immer etwas dagegen machen. Der Arbeitgeber kann zunächst einmal die Arbeitszeit festlegen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Änderungen ohne längeren Vorlauf sind deshalb grundsätzlich erst einmal gedeckt. Allerdings muss er dabei die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. Ob eine Änderung des Schichtplans noch zulässig ist, hängt deshalb ein Stück weit vom Einzelfall ab. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, einen Blick in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zu werfen. Häufig finden sich dort Regelungen, wie kurzfristig der Arbeitgeber Schichtplanänderungen höchstens machen darf.

Kündigung auch an Heiligabend möglich

Auch an Heiligabend sind Mitarbeiter nicht vor einer Kündigung geschützt. Der Tag zählt als Werktag - und wie an jedem anderen Werktag kann der Arbeitgeber an diesem Tag das Arbeitsverhältnis beenden. Darauf wei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.