Viele Verschlechterungen sind 2016 in Kraft getreten
Hartz-IV-Änderungsgesetz
Mit Beginn des Jahres 2016 trat das Hartz-IV-Änderungsgesetz in Kraft - mit mit etlichen Verschlechterungen.
Was besagen die geringfügig erhöhten neuen Hartz-IV-Regelsätze für 2016 im Detail?
Regelbedarfsstufe 1Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.
neu 404 Euro/alt 399 Euro
Regelbedarfsstufe 2Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
neu 364 Euro/alt 360 Euro
Regelbedarfsstufe 3Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
neu 324 Euro/alt 320 Euro
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