Flüchtlingen wird auch in Deutschland Geld abgenommen
Bericht: In Bayern und Baden-Württemberg werden Asylsuchende auf Schmuck und Geld durchsucht - Werte würden später von Städten und Landkreisen mit Sozialleistungen verrechnet / LINKE: Recht auf Arbeit wäre wichtiger als Vermögen abzuknöpfen
Berlin. Auch in Deutschland wird Geflüchteten bei der Ankunft die persönliche Habe abgenommen - das berichtet die »Bild«-Zeitung. In Bayern und Baden-Württemberg müssten Asylsuchende mitgeführtes Bargeld den Behörden aushändigen, so das Blatt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wird mit den Worten zitiert: »Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird.« In Baden-Württemberg soll die Polizei sogar schon Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten dürfen. Das Geld werde später von Städten und Landkreisen mit den Sozialleistungen verrechnet.
Die Zeitung schreibt, die beiden Länder würden damit Bundesrecht vollziehen, das Asylsuchenden vorschreibt, zuerst ihr eigenes Vermögen aufzubrauchen. »Dazu zählt auch Familienschmuck«, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Aydan Özoguz, dem Blatt. »Als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger.« Berichte, dass in der Schweiz und in Dänemark Flüchtlinge bei der Einreise mitgeführte Wertgegenstände und Geld abgeben müssten, hatten für breite Kritik gesorgt.
Rupert Neudeck, der Gründer der Hilfsorganisation »Grünhelme« hält es für unsozial, einreisenden Flüchtlingen Bargeld und Wertsachen abzunehmen. Er sagte gegenüber »Deutschlandradio Kultur«, eine solche Maßnahme offenbare die völlige Hilfslosigkeit einer Politik, die der Bevölkerung Entschlossenheit vorgaukele.
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hält die Praxis der Konfiszierung für äußerst fragwürdig. »Anstatt Flüchtlingen ihr in der Regel geringes Vermögen abzunehmen, sollten diese das Recht auf Arbeit von Anfang an erhalten. Dann könnten sie mit eigenem Verdienst zur Deckung der Kosten ihres Lebensunterhalts beitragen«. Auch das Vorgehen, mit Geld und Wertsachen von Flüchtlingen die Kosten der eigener Abschiebung zu begleichen, lehnt sie ab: »Wer Asyl beantragt, nutzt ein Grundrecht. Das darf – auch im Ablehnungsfall – nicht mit Kosten für den Flüchtling verbunden sein«. nd
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