Uckermarkleitung darf vorerst nicht gebaut werden

Richter erkennen Mängel in der Prüfung von Belangen des Naturschutzes

Die sogenannte Uckermarkleitung darf vorerst nicht gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes zum Bau der Höchstspannungsleitung zwischen Bertikow und Neuenhagen ist rechtswidrig.

Leipzig. Die sogenannte Uckermarkleitung darf vorerst nicht gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburgs zum Bau der Höchstspannungsleitung zwischen Bertikow und Neuenhagen ist rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied (Aktentzeichen: 4 A 5.14). Er darf deshalb nicht vollzoge...


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