Asylheimplatz gegen Goldkette

Bargeld und Wertgegenstände von Flüchtlingen können durch Behörden konfisziert werden

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Asylbewerber dürfen nur wenig Geld besitzen. In Baden-Württemberg etwa beschlagnahmt die Polizei alles, was über dem Selbstbehalt von 350 Euro liegt. Diese Wegelagerei ist gesetzlich geregelt.

Groß war der Aufschrei in der deutschen Presse, als im November bekannt wurde, dass dänische Polizisten das Gepäck von Flüchtlingen nach Geld und Wertsachen durchsuchten, womit diese ihren Aufenthalt im Lande bezahlen sollten. Doch auch in Deutschland werden Flüchtlinge zur Kasse gebeten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigte am Donnerstag gegenüber der »Bild«-Zeitung: »Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird«. So ein Anspruch ergibt sich, wenn der Betroffene Sozialleistungen beziehen will.

In Baden-Württemberg liegt der sogenannte Selbstbehalt, also die Summe, die den Asylbewerbern zugestanden wird, noch niedriger. Das heißt: Wenn im Ländle Asylbewerber kontrolliert werden und mehr als 350...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -