Schlechte Zeiten für gutes Recht
Bundesregierung zieht die Schrauben auch im Aufenthaltsrecht an, um öffentlicher Stimmung gerecht zu werden
Noch streitet die Regierungskoalition über das »Asylpaket 2«, doch werden bereits die nächsten Gesetze geschmiedet. Sie zielen auf erleichterte Abschiebungen straffällig gewordener Ausländer.
Seit den Silvesterübergriffen in Köln und anderen Städten hat die öffentliche Debatte über die Abschiebung von Ausländern nochmals an Schärfe gewonnen - dabei geht es immer wieder auch um Asylbewerber. In einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz, der »neues deutschland« vorliegt, ist die Absicht der Bundesregierung klar ausgesprochen: »Ziel der Regelungen ist es ..., die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern und Asylsuchenden, die Straftaten begehen, die rechtliche Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.«
Dem Entwurf zufolge soll ein »schwerwiegendes Ausweisungsinteresse« bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten »rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist«. Ein »besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse« sei gegeben, wenn ein Ausländer zu einer Freih...
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